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Mehr Schutz für Rabattjäger |
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Für Millionen von Deutschen ist es längst ein gewohntes Ritual beim Shoppen: An der Kasse zeigen sie beim Bezahlen ihre Kundenkarte vor und erhalten dafür Rabattpunkte. Das machen die Unternehmen jedoch nicht aus reiner Freundlichkeit: Bereits beim Beantragen der Plastikkarte geben die Verbraucher ihre persönlichen Daten preis – und stimmen in der Regel auch der Weitergabe zu Werbezwecken zu. Alles müssen sich die Besitzer der kleinen, bunten Plastikkarten jedoch nicht gefallen lassen: Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren gegen den Anbieter Payback entschieden, dass dieser seinen Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung keine Werbung per SMS und E-Mail mehr schicken darf. „Natürlich nutzen die Unternehmen Kundenkarten auch als Marketinginstrument“, erklärt Peter Alpmann, Senior Sales Director von der Challenge Card Design Plastikkarten GmbH, „Das lohnt sich auch für kleinere Firmen: Sie brauchen nur einen Plastikkartendrucker, mit dem sie schnell und einfach individuell personalisierte Plastikkarten erstellen können – und ein Lesegerät, das dem Kunden beim Einkaufen die Punkte gutschreibt.“ |
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