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Sozialleistungen per Plastikkarte |
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Wer künftig Arbeitlosen-, Kinder- oder Elterngeld beantragen will, muss seine Chipkarte dabei haben. Mit dem elektronischen Entgeltnachweis ELENA werden künftig die Einkommens- und Beschäftigungsdaten von rund 40 Millionen Arbeitnehmern in einer neuen Datenbank gespeichert. Ab dem 1. Januar 2012 gibt es Sozialleistungen nur noch gegen die persönliche elektronische Unterschrift auf der Plastikkarte. Eine eigene Chipkarte ist dafür jedoch nicht nötig: Die digitale Signatur kann auf bereits vorhandene Plastikkarten wie EC- und Kreditkarte oder auf den Daten-Chip des neuen Personalausweises gespeichert werden. Die Nutzer müssen dafür nichts bezahlen: Der Arbeitgeber oder Vater Staat übernehmen die 10 Euro Gebühr, die bei der Freischaltung der drei Jahre gültigen Signatur anfallen. Nur wer keine Sozialleistungen bezieht und die Plastikkarte mit elektronischer Unterschrift lediglich zum Online-Shopping nutzen will, muss die 10 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Laut Wirtschaftministerium sollen die Unternehmen durch ELENA und den damit verbundenen Bürokratieabbau jährlich rund 25 Millionen Euro sparen. |
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